Momentan muss noch davon ausgegangen werden, dass herabfallende Gebäudeteile den öffentlichen Verkehr gefährden könnten.
Wir bitten um Verständnis, dass die Marktstraße für den Verkehr erst geöffnet werden kann, wenn uns vom Hauseigentümer ein Standsicherheitsnachweis vorliegt, der belegt, dass diesbezüglich für die Verkehrsteilnehmer keine Gefahr besteht.
Ihre Ordnungsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)

