1.1 Die elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)
Die
elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern
nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind.
Für eine formfreie*[1] elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite http://www.vg-lambrecht.de
angebotenen oder auf dem Briefkopf der „Verbandsgemeindeverwaltung
Lambrecht (Pfalz)“ ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie
Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.
Mit Einführung des § 3a
des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung
findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen*[2] elektronischen Kommunikation
eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn
z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch
die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der
formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung
durch eine Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
1.2 Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“ bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.
Wir
eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der
folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der
„Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“ und nicht für Dritte
(verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
1.3 Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.
Hierzu bietet Ihnen die „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“ über die „virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz*[3] (VPS)“ zwei Möglichkeiten.
1.3.1 Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit
der Nachrichtenerfassung innerhalb der „virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz“ können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“
übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu
ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer
Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen
Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle
Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg
nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die
Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog.
Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei
einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.
1.3.2 Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn
Sie sich nicht, wie in Kapitel 1.3.1 beschrieben, registrieren
möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich
auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht
Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:
1.3.2.1 Voraussetzungen
Absenderangaben
Für
eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe
Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift
erforderlich.
Verschlüsselung der Dokumente
Zur
Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese
verschlüsselt an die „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“
senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer
personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie hier herunterladen:
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat der VPS als Zip-Datei.
1.3.3 Unterstützte Formate und Signaturkomponenten
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite im PDF Dokument Technische Vorgaben der VPS in Rheinland-Pfalz.
Wichtig!!
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
1.3.4 Sonstiges
1.3.4.1 Signatursoftware / Equipment
Wenn
Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über
ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer
Signatursoftware sind, können Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.
1.3.4.2 Nutzung von Dokumenten der „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“
Mit
den unter 1.3.1 und 1.3.2 beschriebenen Kommunikationswegen können Sie
auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir
Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender
Bearbeitung an uns übersenden.
1.4 Ansprechpartner
Haben
Sie Fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der
„Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“, so steht Ihnen die
Zentralabteilung unter der Rufnummer (06325) 181-111 oder per eMail zur Verfügung.
1.5 Hinweise und rechtliche Besonderheiten
1.5.1 Betreiber der virtuellen Poststelle
Landesbetrieb Daten- und Information (LDI)
Valenciaplatz 6
55118 Mainz
Telefon : 0180 / 2000 620
Telefax : 06131 / 605-145
eMail:
1.5.2 Rechtliche Besonderheiten
Allgemeine Benutzungsbedingungen der „Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB VPS)
Die
VPS wird durch den oben genannten Betreiber zur Verfügung gestellt.
Die Nutzung der VPS erfolgt auf Grundlage der „Allgemeinen
Benutzungsbedingungen der Virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz“ (AGB
VPS). Die AGB VPS stehen hier als PDF Dokument zur Ansicht und zum
Download bereit: Nutzungsbedingungen der VPS.
Durch Nutzung der VPS erkennt der Nutzer die AGB VPS an.
Sicherheitshinweise
Eine
rechtsgültige qualifizierte elektronische Signatur kann nur mit Hilfe
einer der zugelassenen Signaturkarten erfolgen. Nur dadurch kann die
sichere Identitätsfeststellung des Absenders gewährleistet werden.
Der
Absender trägt dafür Sorge, dass weder die Karte noch der PIN zur
Erzeugung der qualifizierten elektronischen Signatur in den Besitz eines
Dritten gelangen. Alle „elektronisch unterschriebenen“ Dokumente
gelten als von dem Kunden/Bürger übermittelt, für den das in der
Signaturkarte ausgegebene, gültige Zertifikat ausgestellt ist. Eine
dennoch erfolgte, missbräuchliche Verwendung durch einen Unbefugten
gilt als vom Absender ausgeführt, wenn das Zertifikat zum Zeitpunkt der
missbräuchlichen Nutzung gültig war. Für den Absender gelten im
Übrigen die mit dem Herausgeber der Signaturkarte geschlossenen
vertraglichen Vereinbarungen.
Gewährleistung / Haftung
Die
Nutzung der virtuellen Poststelle erfolgt auf eigene Gefahr. Für
eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir
keine Haftung. Die „Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“
übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht.
Schadensersatzansprüche gegen die „Verbandsgemeindeverwaltung
Lambrecht (Pfalz)“ sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Datenschutz
Absender
und Betreiber sind verpflichtet, alle persönlichen Daten in Einklang
mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu behandeln.
*[1] Formfrei: hier ist eine eigenhändige Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.).
*[2] Formgebunden:
hier ist eine eigenhändige Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.:
Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen
Verwaltungsverfahrens bzw. gem. § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
auch Verträge und ähnliches im Privatrecht).
*[3] Die virtuelle Poststelle
ist ein Internetdienst. Dieser erlaubt einem beliebigen Absender
elektronisch signierte Dokumente, die für ein System der
„Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)“ bestimmt sind, gesichert
und nachvollziehbar einzuliefern.