Standesamt

    Das Standesamt Lambrecht (Pfalz) finden Sie im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz), Sommerbergstraße 3, Erdgeschoss Zimmer 105.

    Kontakt:

    Trauungen sind während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Trauzimmer des Standesamtes im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) möglich.

    Samstagstrauungen, außerhalb des Standesamtes sowie außerhalb der Öffnungszeiten, werden nur an den nachfolgenden Sonderterminen im Zunfthaus der Stadt Lambrecht (Pfalz), im Erkerzimmer, in der Wallonenstraße, jeweils um 11:00 Uhr und um 13:00 Uhr angeboten. Für Trauungen im Zunfthaus wird eine separate Raummiete von 150 Euro erhoben.

      • Samstag, 03. Februar 2024
      • Samstag, 02. März 2024
      • Samstag, 06. April 2024
      • Samstag, 04. Mai 2024
      • Samstag, 01. Juni 2024
      • Samstag, 06. Juli 2024
      • Samstag, 10. August 2024
      • Samstag, 07. September 2024
      • Samstag, 05. Oktober 2024
      • Samstag, 02. November 2024
      • Samstag, 07. Dezember 2024

      Stand 04.01.2024


      Wir bitten, bei Interesse, nähere Einzelheiten mit dem Standesamt der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz), Telefon 06325 181-126, Telefax 06325 181-4126 oder per E-Mail an Frau Allison Held abzusprechen.


      Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt)

      Der Kirchenaustritt ist gegenüber dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt zu erklären.

      Die Erklärung kann nur persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die erklärende Person hat sich mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

      Der Austritt kann nicht durch eine bevollmächtigten Vertreter erklärt werden.

      Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.

      Für Kinder unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, muss es bei der Erklärung anwesend sein und dieser zustimmen.

      Eine schriftliche Erklärung eines Kirchenaustritts muss allerdings öffentlich (von einem Notar) beglaubigt sein!

      Derzeit beträgt die Gebühr zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft 30 Euro. Diese Gebühr ist bei Erklärung des Austritts zu entrichten.

      Über die Erklärung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

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