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Zuständige Mitarbeiter
Frau Emma-Lilly Krauß
Besucheradresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 107
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht
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Herr Christian Lambrecht
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 107
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht
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Frau Julia Laubscher
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 106
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht
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Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Grob unterteilen lassen sich die Ordnungswidrigkeiten, für die die Kommunen in Rheinland-Pfalz zuständig sind wie folgt:
- Allgemeine Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße nach dem Gaststättengesetz, der Landesbauordnung, dem Immissionsschutzgesetz, dem Sonn- und Feiertagsgesetz, dem Meldegesetz, dem Personalausweisgesetz, dem Landeshundegesetz, den Ortssatzungen u.s.w.
- Ruhender Verkehr (Halte- und Parkverstöße), Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung
- Fließender Verkehr (Geschwindigkeitsüberschreitungen)
Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung Neben der Polizei überwachen die Städte und Gemeinden auf ihrem jeweiligen Gebiet sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren werden durch Zahlung eines Verwarnungsgeldes abgeschlossen oder durch Bußgeldbescheid geahndet. Die Zuständigkeit kommunaler Verkehrsüberwachungen liegt bei den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden.
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