Ortsgemeinde Elmstein

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Sabine Köbler

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    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
    Raum-Nr.: 103
    Stockwerk: EG
    Sommerbergstraße 3
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    Frau Manuela Kratz

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    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
    Raum-Nr.: 101
    Stockwerk: EG
    Sommerbergstraße 3
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    Funktion

     

     

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    Frau Jennifer Orth

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    Gebäude: Verbandsgemeindeverwaltung
    Raum-Nr.: 102
    Stockwerk: EG
    Sommerbergstraße 3
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    Frau Stefanie Schoberwalter

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    Raum-Nr.: 101
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

    Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Bei Beschädigung

    • alter Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto

    Bei Verlust oder Diebstahl

    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
    • auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins

    Rechtsgrundlage

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tante Enso“

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