⇑ / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Sabine Köbler
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 103
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Manuela Kratz
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 101
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Funktion

Frau Jennifer Orth
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 102
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Stefanie Schoberwalter
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 101
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Beschädigung
- alter Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
Bei Verlust oder Diebstahl
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- zusätzlich bei Diebstahl: Anzeigenbestätigung der Polizei
- auf Verlangen der zuständigen Stelle bei Verlust: Versicherung an Eides Statt über den Verbleib des Führerscheins