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Zuständige Mitarbeiter
Frau Sabine Köbler
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 103
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Manuela Kratz
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 101
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Funktion

Frau Jennifer Orth
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 102
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Stefanie Schoberwalter
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 101
Stockwerk: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung von Personendaten des Antragstellers und seiner mit ihm im Haushalt lebenden Familienangehörigen (Ehegatte, Lebenspartner und Kinder). Sie wird in Form einer besonderen Meldebescheinigung von der örtlich zuständigen Meldebehörde ausgestellt und dient zur Vorlage bei öffentlichen Stellen wie bspw. der Familienkasse für den Bezug von Kindergeld.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung müssen Sie sich gegenüber der Meldebehörde ausweisen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühr legt die Meldebehörde fest. Sie orientiert sich im Allgemeinen an der Gebühr für eine Meldebescheinigung.
Soweit die Bescheinigung der Beantragung, Erbringung oder der Erstattung einer Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch X (SGB X) dient, besteht Kostenfreiheit (§ 64 Abs. 2 SGB X).
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.