Das Spiel simuliert aus verschiedenen Erzählperspektiven (Feuerwehrmann, Bürgermeisterin, Kommunalverwaltung) ein realistisches Hochwasser-Szenario für eine kleine Gemeinde. Das Handyformat-kompatible Spiel ist als mobile Webseite verfügbar und hat eine Spieldauer von 5 -10 Minuten.
https://howapro.de/howa-hq50-game.
Feedback-Formular zum Spiel: https://mitdenken.sachsen.de/1038293
Quelle/Weitere Informationen: Sächsisches Landesamts für
Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
<https://www.wasser.sachsen.de/howa-pro.html>
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Aktuelle Mitteilungen des Hochwasservorhersagedienstes: https://hochwasser.rlp.de/hinweise
Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz
Deutschhausplatz 1
55116 Mainz
www.ibh.rlp.de
Fotoquelle: Pixabay
⇑ / Hochwasser/Hochwasserschutz
Zuständige Mitarbeiter
Herr Holger Ziener
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRaum-Nr.: 201
Stockwerk: OG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)
Details
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung (ergänzt um HydroZwilling Rheinland-Pfalz)
Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die in unterschiedlichen Ausprägungen und in unregelmäßigen Zeitabständen auftreten. Sie gehören seit jeher zu den Naturgegebenheiten und können jederzeit eintreten. Aktuelle Vorhersagen für die Gewässer in Rheinland-Pfalz stellt der Hochwassermeldedienst online unter www.hochwasser.rlp.de bereit.
Um sich wirksam schützen und rechtzeitig vorbereiten zu können, ist es wichtig zu wissen, welche Wasserstände möglich sind und welche Gebiete betroffen sein können. Für die größeren Flüsse in Rheinland-Pfalz stehen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten zur Verfügung. Diese zeigen mögliche Auswirkungen bis hin zu extremen Hochwasserereignissen und sind im Internet unter www.hochwassermanagement.rlp.de abrufbar.
Eine zusätzliche digitale Informations- und Simulationsplattform bietet der HydroZwilling Rheinland-Pfalz (https://hydrozwilling.rlp.de/). Der HydroZwilling ermöglicht es, Hochwasserszenarien digital abzubilden und mögliche Auswirkungen anschaulich darzustellen. Dadurch unterstützt er Kommunen, Fachbehörden und Bürgerinnen und Bürger bei der Risikobewertung, Vorsorgeplanung und Entscheidungsfindung.
Hochwasser entsteht jedoch nicht nur durch das Übertreten von Flüssen. Auch Starkregen – etwa bei heftigen Gewittern – kann zu Überflutungen führen, selbst in Bereichen, in denen üblicherweise nicht mit Hochwasser gerechnet wird. Für solche Starkregenereignisse existieren keine flächendeckenden Karten. Es werden jedoch Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorge angeboten. (www.ibh.rlp.de).
Zur Katastrophe mit erheblichen Schäden wird Hochwasser vor allem dann, wenn in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gebaut wurde, ohne das Risiko ausreichend zu berücksichtigen. Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen haben die Struktur- und Genehmigungsdirektionen an größeren Flüssen in Rheinland-Pfalz Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Dort gelten verbindliche Vorgaben und Einschränkungen, die der Schadensminderung dienen und von allen zu beachten sind.
Nach deutschem Recht ist jede Person, die potenziell von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Zumutbaren verpflichtet, eigenverantwortlich Vorsorgemaßnahmen zu treffen und Schäden möglichst zu begrenzen. Ein überwiegendes öffentliches Interesse am Hochwasserschutz liegt erst dann vor, wenn umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich werden – etwa bei außergewöhnlich hohen Sachschäden, die eine größere Anzahl von Betroffenen treffen. In solchen Fällen sind Städte und Gemeinden, Landkreise sowie das Land zuständig.
Wichtig ist: Hochwasser lässt sich nicht vollständig verhindern, und auch Deiche oder Schutzmauern bieten keinen absoluten Schutz. Eine umfassende Vorsorge ist daher unerlässlich, um mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. Die hochwasserfreie Zeit sollte konsequent für entsprechende Vorbereitungen genutzt werden.
Rechtsgrundlagen
- § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz
- Hochwassermeldeverordnung mit Anlage
Weitere Informationen
Zusätzliche Hinweise zur Hochwasservorsorge und zum Hochwasserschutz finden Sie auf den Internetseiten der Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz.
Kategorien
- Katastrophenhilfe (Notlagen und Opferhilfen)
- Notlagen und Opferhilfen (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Umwelt und Klima (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Wasser, Gewässer und Boden (Umwelt und Klima)
Enthalten in folgenden Kategorien
⇑ / Starkregen- und Hochwasserschutzkonzept
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
- Blatt 1-A_Esthal_Esthal.pdf
- Blatt 1-B_Esthal_Breitenstein-Erfenstein.pdf
- Blatt 2-A_Elmstein_Schafhof-Appenthal.pdf
- Blatt 2-B_Elmstein_Harzofen-Schwabenbach-Wolfsgrube.pdf
- Blatt 2-C_Elmstein_Helmbach.pdf
- Blatt 2-D_Elmstein_Oppauer Siedlung-Frechental.pdf
- Blatt 2-E_Elmstein_Hornesselwiese-Stilles Tal.pdf
- Blatt 2-F_Elmstein_Iggelbach-Roederthal.pdf
- Blatt 2-G_Elmstein_Schwarzbach.pdf
- Blatt 2-H_Elmstein_Erlenbach.pdf
- Blatt 2-I_Elmstein_Speyerbrunn-Mueckenwiese.pdf
- Blatt 3_Neidenfels.pdf
- Blatt 4_Frankeneck_Frankeneck-OG Esthal Sattelmuehle.pdf
- Blatt 5-A_Lindenberg_Lindenberg Nord.pdf
- Blatt 5-B_Lindenberg_Lindenberg Sued-Nonnental-Doerrental.pdf
- Blatt 6-A_Lambrecht_Lambrecht West.pdf
- Blatt 6-B_Lambrecht_Lambrecht Ost-Doerrental.pdf
- Blatt 6-C_Lambrecht_Iptestal.pdf
- Blatt 7-A_Weidenthal_Weidenthal Sued.pdf
- Blatt 7-B_Weidenthal_Weidenthal Nord-Eisenkehl.pdf
- Anlagenverzeichnis.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil1.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil2.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil3.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil4.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil5.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil6.pdf
- PK21-20_VG Lambrecht_Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept_Teil7.pdf


