Barrierefreiheit

    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) ist bemüht, die Webseite vg-lambrecht.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).

    Diese Erklärung wurde am 02.03.2022 erstellt.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

    Die Webseite vg-lambrecht.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.

      • PDF-Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
      • Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte
      • Nicht alle Formularfelder sind mit zugehörigen Labels versehen
      • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen
      • Audio- und Videoinhalte sind teilweise nicht barrierefrei

      Feedback und Kontakt

      Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von vg-lambrecht.de auffallen, können Sie jederzeit gerne per E-Mail mit uns in Verbindung treten.

      Durchsetzungsstelle

      Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von vg-lambrecht.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

      Matthias Rösch
      Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
      Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
      Bauhofstraße 9
      55116 Mainz

      Telefon: 06131 16 5342
      Telefax: 06131 16 17 5342
      E-Mail:
      Internet: www.lb.rlp.de

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