Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) ist bemüht, die Webseite vg-lambrecht.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP).
Diese Erklärung wurde am 02.03.2022 erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP
Die Webseite vg-lambrecht.de ist derzeit nur teilweise mit der Barrierefreiheit vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant.
- PDF-Dokumente sind gegebenenfalls nicht barrierefrei
- Nicht alle Links, Grafiken und Bilder enthalten Alternativtexte
- Nicht alle Formularfelder sind mit zugehörigen Labels versehen
- Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen
- Audio- und Videoinhalte sind teilweise nicht barrierefrei
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von vg-lambrecht.de auffallen, können Sie jederzeit gerne per E-Mail mit uns in Verbindung treten.
Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage bei „Feedback und Kontakt“ der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von vg-lambrecht.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:
Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 16 5342
Telefax: 06131 16 17 5342
E-Mail:
Internet: www.lb.rlp.de