Trauungen sind während der Öffnungszeiten der Verwaltung im Trauzimmer des Standesamtes im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz) möglich.
Samstagstrauungen, außerhalb des Standesamtes sowie außerhalb der Öffnungszeiten, werden nur an den nachfolgenden Sonderterminen im Zunfthaus der Stadt Lambrecht (Pfalz), im Erkerzimmer, in der Wallonenstraße, jeweils um 11:00 Uhr und um 13:00 Uhr angeboten. Für Trauungen im Zunfthaus wird eine separate Raummiete von 150 Euro erhoben.
- Samstag, 07. März 2026
- Samstag, 02. Mai 2026
- Samstag, 06. Juni 2026
- Samstag, 04. Juli 2026
- Samstag, 08. August 2026
- Samstag, 05. September 2026
- Samstag, 07. November 2026
- Samstag, 05. Dezember 2026
Stand 12.02.2026
Wir bitten, bei Interesse, nähere
Einzelheiten mit dem Standesamt der Verbandsgemeinde Lambrecht (Pfalz), Telefon
06325 181-126, Telefax 06325 181-4126 oder per E-Mail an Frau Allison Held abzusprechen.
Austritt aus einer
Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt)
Der Kirchenaustritt ist gegenüber dem für den Wohnsitz zuständigen Standesamt zu erklären.
Die Erklärung kann nur persönlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die erklärende Person hat sich mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
Der Austritt kann nicht durch einen bevollmächtigten Vertreter erklärt werden.
Den Austritt aus einer Religionsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat und nicht geschäftsunfähig ist.
Für Kinder unter 14 Jahren können die sorgeberechtigten Eltern den Austritt erklären. Hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, muss es bei der Erklärung anwesend sein und dieser zustimmen.
Eine schriftliche Erklärung eines Kirchenaustritts muss allerdings öffentlich (von einem Notar) beglaubigt sein!
Derzeit beträgt die Gebühr zum Austritt aus einer Religionsgemeinschaft 30 Euro. Diese Gebühr ist bei Erklärung des Austritts zu entrichten.
Über die Erklärung wird eine Bescheinigung ausgestellt.

