Wichtige Hinweise zur Fütterung von Wildtieren

    Verbot der Fütterung von Wildtieren
    Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Füttern von Wildtieren wie beispielsweise Wildschweine, Füchse, Waschbären usw. strengstens untersagt ist! Durch das Anlocken von Wildtieren können erhebliche Probleme entstehen, darunter Schäden an Grundstücken, die Verbreitung von Krankheiten sowie eine erhöhte Gefahr für Menschen und Haustiere. Wildtiere verlieren durch Fütterung ihre natürliche Scheu und können sich dauerhaft in Wohngebieten ansiedeln, was zu weiteren Konflikten führt.

    Bitte beachten Sie:

    -         Das Auslegen von Futterresten, Küchenabfällen oder anderen Lebensmitteln im Freien ist verboten.

    -         Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

    -         Wildtiere finden in der Natur ausreichend Nahrung und sollten nicht an den Menschen gewöhnt werden.

    Bereitstellung von Wertstoffsäcken:

    Wertstoffsäcke dürfen erst am Tag der Abholung an den Straßenrand gestellt werden. Eine frühere Bereitstellung kann dazu führen, dass Tiere die Säcke aufreißen und Abfälle in der Umgebung verteilt werden. Dies beeinträchtigt die Sauberkeit und Hygiene im Wohngebiet und zieht weitere Wildtiere und Schädlinge an.

    Hinweise zur Bereitstellung:

    ·        Stellen Sie die Wertstoffsäcke bitte erst am Morgen des Abholtages bereit.

    ·        Achten Sie darauf, dass die Säcke gut verschlossen sind.

    ·        Nicht abgeholte Säcke bitte umgehend wieder zurücknehmen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!


    Durch die Einhaltung dieser Regeln tragen Sie aktiv dazu bei, unsere Wohngebiete sauber, sicher und lebenswert zu halten.


    Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Lambrecht (Pfalz)

    Bei Rückfragen: Tel. 06325 181-0; E-Mail:  



    *Bildquelle: Pixabay

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