⇑ / Kfz-Kurzzeitkennzeichen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Kratz
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: 101
Floor: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Funktion

Frau Dagmar Kühnle
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: 102
Floor: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Angelika Metzger
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: 103
Floor: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Frau Stefanie Schoberwalter
Postadresse
Gebäude: VerbandsgemeindeverwaltungRoom Nr.: 101
Floor: EG
Sommerbergstraße 3
67466 Lambrecht (Pfalz)

Details

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Wenn Sie eine Probefahrt zur Prüfung der Gebrauchsfähigkeit oder eine Überführungsfahrt mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durchführen wollen, benötigen Sie dazu ein Kurzzeitkennzeichen zur einmaligen Verwendung.
Es gilt für höchstens fünf Tage. Der Ablaufzeitpunkt ist auf dem Kennzeichen in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Das Kennzeichen enthält das Kürzel des Zulassungsbezirkes und eine Nummer, die mit 04 beginnt. Die amtliche Stempelplakette ist blau.
Kurzzeitkennzeichen gelten nicht im Ausland.
Der Antrag ist bei der Zulassungsbehörde persönlich oder durch einen schriftlich bevollmächtigten Vertreter zu stellen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.
Sie erhalten von der Zulassungsbehörde einen besonderen Fahrzeugschein, den Sie ausfüllen müssen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Antragsbearbeitung herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichenschilder werden von der Zulassungsbehörde abgestempelt.
Zuständige Behörden
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Zulassungsstelle
Bitte mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- bei Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Einverständniserklärung beider Elternteile und deren Personalausweis/Reisepass der Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil)
- Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
- Nachweis des Bedarfs.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr; sie beträgt derzeit 12,80 Euro.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.
Rechtliche Grundlagen
Fristdauer
Das Kurzzeitkennzeichen ist ab dem Tag der Ausstellung bis max. fünf Tage gültig. Die Kennzeichen und der Fahrzeugschein brauchen der Zulassungsbehörde nach Ablauf des Zeitraums nicht mehr zurückgegeben werden. Sie verlieren nach Ablauf der Frist ihre Gültigkeit.
Ergänzungen
Eine Checkliste der bei Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen erforderlichen Unterlagen erhalten Sie aus dem
Allgemeine Informationen zur Zulassung und Abmeldung von Kraftfahrzeugen