1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Neidenfels
vom 09.02.2021
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Änderungsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Ortsgemeinde Neidenfels vom 29.09.2020 wird folgendermaßen geändert:
In § 13 Absatz 4 wird folgender Satz 3 gestrichen:
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Neidenfels, den 09.02.2021
Sybille Höchel, Ortsbürgermeisterin
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) eine Verletzung der Bestimmungen über
1. |
Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und |
2. |
die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO) unbeachtlich ist, wenn |
3. |
sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67466 Lambrecht (Pfalz), geltend gemacht worden ist. |
Die Satzung wird hiermit gemäß der §§ 24 Abs. 3 + 6, 27 GemO in Verbindung mit der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.